Über den Umgang mit den Bildern vom
„Zigeuner“
Daß die bürgerliche
Aufklärung gescheitert sei, gilt als Gemeinplatz, und ebenso, daß es nichts
Besseres gibt, als eben humanistische Aufklärung permanent zu betreiben.
„Allein ob die permanente Aufklärung noch eine Chance hat in Aktualität und
Zukunft, muß an jenen Außenseitern der Gesellschaft demonstriert werden, die
als Monstren geboren wurden. Ihnen leuchtet nicht das Licht des
kategorischen Imperativs, denn ihr Tun kann nicht zur Maxime einer allgemeinen
Gesetzlichkeit gemacht werden.“1[_1] An Frauen,
Homosexuellen und an Juden hat Aufklärung sich zu bewähren, so Hans Mayer –
„Zigeuner“ tauchen in seinem Werk über die Außenseiter jedoch wiederum nur als
Außenseiter, nämlich nur am Rande auf.2[_2] Seit Mayers
der Aufklärung verpflichteter Arbeit über die Außenseiter sind eine Vielzahl
von Arbeiten erschienen, die das Verhältnis von Aufklärung und „Zigeuner“ im
Rahmen einer Rassismusforschung verhandeln und dabei geradezu eine neuen Mode
kreierten, nämlich die der Dekonstruktion der Aufklärung.3[_3] Nicht länger allein Dialektik der Aufklärung, sondern Nachweis
ihrer Schuld soll zur Debatte stehen.
Schuld, weil die Aufklärung die alten Bilder vom „Zigeuner“
rationalisiert und damit den modernen Rassismus erst geschaffen habe, dem
Sinti/Roma dann in extremer Weise zum Opfer fielen.
In ganz anderem Zusammenhang
wird gerade der Mangel an Aufklärung als Ursache neuer Verfolgung der Roma
erklärt: mit dem Ende des Krieges im Kosovo fand die massivste Verfolgung von
Roma seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges statt. Seit Juni 1999 wurden von den zuvor über 120.000 Roma in Kosovo
100.000 Menschen vertrieben, wurden Tausende von Häusern, ganze von Roma
bewohnte Orte vollständig zerstört – ohne daß dieser Pogrom auf Seiten der
deutschen wie der internationalen Öffentlichkeit größere Aufmerksamkeit erregt
hätte.4[_4] Das Schweigen der deutschen
und internationalen Öffentlichkeit mag durch antiziganistische Ressentiments
leichter geworden sein, diese können hier aber als ursächlich ebenso wenig
angenommen werden, wie der Pogrom an den Roma in Kosovo auf solche
Vorurteilsstrukturen, auf einen uralten Hass oder überhaupt auf die
Irrationalität, die vorgebliche zivilisatorische Unaufgeklärtheit des Balkan,
zurückzuführen ist, wie es in den Medien so oft unterstellt wird. Es würde an der spezifischen Situation im
Kosovo ebenso vorbeizielen wie es die Interessen der internationalen
Gemeinschaft an Stabilität und Destabilität in der Region außer acht ließe. Es
ist nicht möglich, historische Linien zu ziehen, die Kontinuitäten in der
Verfolgung konstruieren. Die Völkermorde des 20. Jahrhunderts teilen ihre
jeweilige Einmaligkeit, sie wurden im System des Nationalstaates durchgeführt
„nicht ohne die Initiative und Duldung von Politikern und verantwortlichen
staatlichen Behörden“.5[_5]
Es stellt
sich also die Frage, ob und wieweit die ethnischen Konflikte, die Verfolgung
der Roma – aktuell auf dem Balkan, generell in Europa – auf den alten Bildern
vom „Zigeuner“ beruhen, ob und wieweit diese Bilder notwendige Voraussetzung
für die Verfolgungen sind, oder aber, und dies wiederum wäre bedeutsam für die
Konzeption einer Antiziganismusforschung, ob und wieweit die Ursachen der
Verfolgung nicht jenseits dieser Bilder liegen.
Betrachtet man die Lage der
Roma in Europa oder die Äußerungen von Wissenschaftlern wie sonstigen Autoren
über die Lage der Roma, so scheint es zunächst, als ob die soziale Position der
Sinti und Roma unabhängig v on jedweder Aufklärung jedenfalls die einer unter
allen Klassen stehenden Kaste sei, als ob „Zigeuner“ als Opfer prädestiniert
seien: sei es hier der unaufgeklärten Zustände des Balkans, sei es der vollends
aufgeklärten Zustände des europäischen Nationalismus. Überall sind die
bekannten Bilder vom „Zigeuner“ präsent, sind über Raum und Zeit hinweg
konstant, so daß die Aussagen der Chronisten, der Aufklärer, wie der
NS-Rassenhygieniker und ihrer Epigonen ohne weiteres austauschbar
erscheinen.
Diese scheinbare Kontinuität
in den antiziganistischen Vorstellungen und Bildern, die seit dem Auftreten der
Sinti und Roma in der deutschen und europäischen Geschichte ungebrochen
erscheinen, verführt dazu, die jeweiligen qualitativen Änderungen in der
Feindschaft gegenüber den Roma zu unterschätzen. Statt dessen wird eine Spur des Antiziganismus entworfen, die
zumindest von der Aufklärung bis zum Nationalsozialismus und zur Gegenwart
führt: die Position der Aufklärung, den “Zigeuner” zum Verschwinden zu bringen,
sei schließlich ebenso Ziel nationalsozialistischer Rassenideologie gewesen.
So wird Heinrich Moritz
Grellmann, dessen „Historischer Versuch über die Zigeuner“6[_6] 1783, kurze Zeit nach der
Veröffentlichung von Christian Wilhelm Dohms Schrift „Über die bürgerliche
Verbesserung der Juden“ erschien, von Zimmermann etwa unvermittelt doch noch
mit den Rassenhygienikern des 3. Reiches in einen Zusammenhang gebracht : „Der
Gegensatz zwischen Grellmann und Ritter, zwischen Aufklärung und Rassenhygiene,
gründete gleichwohl in einer gemeinsamen Perspektive : Die ‘Lösung der Zigeunerfrage’
sollte in der Auflösung der Zigeuner als gesellschaftliche Gruppe
bestehen. Auf eben dieses Ziel
rekurriert Ritter, als er 1938 die bisherigen polizeilichen und
sozialpolitischen Versuche, das ‘Zigeunerproblem’ ‘zu lösen’, für gescheitert
erklärt. In ‘Kenntnis ihrer rassischen
Eigenart’ müssten ‘neue Wege’ beschritten werden.“7[_7] Wippermann erkennt in Grellmann nicht weniger als einen Urvater
des Rassismus:„Grellmann kann daher als Schöpfer des rassistischen Antiziganismus
bezeichnet werden, den es schon vor dem Rassen-Antisemitismus gab und der die
konkrete ‘Zigeunerpolitik’ schon zu einem Zeitpunkt beeinflusste, als die
‘Judenfrage’ noch unter mehr oder weniger rein religiösen und eben nicht
rassistischen Aspekten diskutiert wurde.“8[_8]
Abgesehen davon, daß Dohm
seine Ausführungen über die Emanzipation der Juden dezidiert nicht unter
religiösen Aspekten vortrug, ist seine Argumentation offenkundig Vorbild für
Grellmann gewesen. Schon in der Vorrede
heißt es: „Wenn er (Dohm, HH) aus der Geschichte gezeigt, wie die Juden nur
deshalb als Menschen und Bürger, verderbt gewesen, weil man ihnen die Rechte
beyder versagt habe; so würde er mit desto mehr Erfolg die Regierungen des
Staates ermuntern zu dürfen geglaubt haben, die Zahl ihrer guten Bürger dadurch
zu vermehren, daß sie die Juden nicht mehr veranlaßten schlechte zu seyn.“9[_9] Die Vermehrung der Zahl der guten Bürger galt Dohm wie Grellmann
als Grundlage zur Entwicklung des Staates: die Landesverweisung galt für
Grellmann als „verschwenderisch (...) so lange die Staatswissenschaft den Satz
lehret, daß eine größere Volksmenge besser sey, als eine geringere ...“10[_10]
Dohm spricht wiederholt von
der „verderbten Gesinnung“ der Juden und erklärt diese ausdrücklich als
Ergebnis der drückenden Verhältnisse, unter denen Juden seit Jahrhunderten zu
leben hatten:„Ich kann es zugeben, daß die Juden sittlich verdorbener seyn
mögen, als andere Nationen; daß sie sich einer verhältnismäßig größeren Zahl
von Vergehungen schuldig gemacht haben, als die Christen; daß ihr Charakter im
Ganzen mehr zu Wucher und Hintergehungen im Handel gestimmt; ihr
Religionsvorurtheil trenender und ungeselliger sey; aber ich muß hinzusetzen,
daß diese einmal vorausgesetzte Verdorbenheit der Juden eine nothwendige Folge
der drückenden Verfassung ist, in der sie sich seit vielen Jahrhunderten
befinden.“11[_11] Und weiter heißt es bei Dohm : „Wenn ihn die Drückung, in der er
Jahrhunderte gelebt, sittlich verderbter gemacht hat; so wird eine gerechtere
Behandlung ihn wieder bessern. Es ist
möglich, daß manche Fehler so tief gewurzelt sind, daß sie erst in der dritten
oder vierten Generation ganz verschwinden werden.“12[_12]
Genau diese Argumentation
wird auch von Grellmann übernommen, nachdem Dohm selbst noch das Beispiel der
unter Maria Theresia im Banat Temeswar angesiedelten „Zigeuner“ gegeben und auf
die generationenübergreifende Perspektive der Aufklärung hingewiesen hat:
„Sollten aber auch erst die Nachkommen der itzigen Zigeuner nach mehr als einem
Jahrhundert glücklichere Menschen und gute Bürger werden; so wird doch dieses
unstreitig die Regierung nicht abhalten, ihre weisen Bemühungen fortzusetzen.“13[_13] Entsprechend heißt es hier bei Grellmann : „Der Staat setze nur
seine Bemühungen fort; so wird er mit dem zweyten Geschlechte schon weiter, mit
dem dritten oder vierten aber gewiß am Ziele seiner Wünsche seyn.“14[_14]
Es ist die Erziehung, die
der Aufklärung als Instrument dienen soll, die noch im rohen Naturzustand
lebenden Mitglieder einer Gesellschaft zur Menschwerdung gelangen zu
lassen. Das Aufhören, „Jude“
beziehungsweise „Zigeuner“ zu sein, bedeutet für Grellmann wie für Dohm den
Austritt aus der Unwissenheit. Für
Grellmann wie für Dohm sind Juden wie Roma noch dem rohen, unzivilisierten
Naturzustand verhaftet. „Oft schien ein Knabe (denn am Kinde muß man anfangen,
nicht an dem alten Stamme, bey dem keine Mühe mehr anschlägt) bereits auf dem
Wege zur Menschwerdung zu seyn, und plötzlich brach die rohe Natur wieder
hervor ...“15[_15] Der Optimismus der Aufklärung, über die Bildung des Verstandes
wie des Herzens nicht nur ein besserer, sondern überhaupt erst zum Menschen zu
werden, gilt bei Dohm wie bei Grellmann noch prinzipiell. „Mochten die Zigeuner bisher auch noch so
vielen Nachtheil gestiftet haben; so war es doch an sich nichts Unmögliches,
daß sie einmal aufhörten, so allgemein schädliche Geschöpfe zu seyn. (...)
Aus dem Menschen kann alles werden; hätte man nur die gehörigen Mittel
zu ihrer Besserung angewendet, so würde die Erfahrung bewiesen haben, daß sie
nicht unverbesserlich wären.“16[_16]
Die Überwindung von
Unwissenheit und Ignoranz, von Verderbtheit und rohem Naturzustand galt als
Forderung gegenüber jedwedem, und in gleicher Weise natürlich gegenüber den
Angehörigen der Mehrheit, von denen bekanntlich auch der größte Teil noch in
jener selbstverschuldeten Unwissenheit lebte. Es galt, die Ausbreitung des
Geistes zum Wohl der bürgerlichen Gesellschaft zu befördern. Aufklärung wurde
verstanden als Teil des permanenten Prozesses auf dem Weg vom Naturzustand hin
zu Kultur und Zivilisation, zu einer stets aufsteigenden Menschheit. Grellmann
nennt die Kernbegriffe dieser permanenten Aufklärung, nämlich Bildung des
Geistes wie der Moral: „Nicht also Landesverweisung war es, was man über diese
Menschen hätte beschließen, nicht Züchtlings- und Galeerenzwang, wozu man hätte
rathen sollen: sondern Sorge für Aufklärung ihres Verstandes, und für ein
besseres Herz.“17[_17]
Die „Verbesserung der
Zigeuner“ ebenso wie die „bürgerliche Verbesserung der Juden“ sollte bei
Grellmann ebenso wie bei den anderen Aufklärern, die sich für die Emanzipation
der Juden einsetzten, stets vom Staat durchgesetzt werden. Dieser pädagogische
Ansatz findet sich ebenso bei der zeitgenössischen Diskussion über die
„Besserung“ der Juden. Gekoppelt an die Bewährung der zu Emanzipierenden wird
diesen aufgegeben, jeweils ihr Judentum oder ihr Sein als Roma aufzugeben.
Stets war das Ziel jeder Entwicklung nicht etwa die Emanzipation der jeweiligen
Minderheit als solcher, sondern die Aufhebung deren sozialer Existenz. Juden
sollten keine Juden mehr sein, „Zigeuner“ sollten aufhören, „Zigeuner“ zu sein,
beide sollten nützliche Bürger des Staates werden. Die Emanzipation lässt die zu Emanzipierenden verschwinden. Und
dieses Verschwinden war gleichzeitig die Voraussetzung für die Emanzipation,
soll heißen für die Menschwerdung der zu Emanzipierenden.
Hauptsächliches Mittel der
Erziehung ist für Dohm wie für Grellmann die Arbeit. Arbeit bedeutete im Althochdeutschen soviel wie: Mühsal, Plage,
Beschwerde, Not.18[_18] Für freigeborene Germanen
war Nicht-Arbeit selbstverständlich, Arbeit war den Sklaven und Leibeigenen
vorbehalten. Erst mit der Reformation
begann in Deutschland eine Aufwertung des Arbeitsbegriffs - verbunden mit der
Ablehnung geistlicher oder adeliger Muße wie mit der Ächtung von Armut. “Wurde
die christliche Armut, das Leben von Spenden anderer, abgetan und der Bettler
als eine unsittliche Erscheinung angesehen, die beseitigt werden musste, so
ergab sich daraus der Gedanke, dass Arbeit sowohl Strafe wie Zucht und
Erziehung sei und daher von der Obrigkeit erzwungen werden konnte. Dem
entsprachen Arbeits- und Zuchthäuser, die seit dem 16. Jahrhundert von
calvinistischen Ländern, besonders Holland, ausgingen.”19[_19]
Die
Aufklärung brachte mit dem ausgehenden 18. Jahrhundert die Forderung nach „freier
Arbeit“. In Deutschland war diese Forderung verbunden mit der Forderung nach
Bauernbefreiung (von der Bindung an Grund und Boden), nach Gewerbefreiheit,
Freizügigkeit, Konkurrenz - und selbstverständlich auch mit der Forderung nach
Emanzipation der Juden. Die Emanzipation war von Beginn an verbunden mit der
Forderung, Juden mögen sich ebenso wie die übrige Bevölkerung dann auch
produktiver Arbeit zuwenden. Diese
Forderung wurde sowohl von projüdischer Seite wie von Gegnern der Emanzipation
erhoben, vom Beginn des modernen Antisemitismus an gehörte sie dann zu dessen
Repertoire.
Arbeit galt auch für
Christian Wilhelm Dohm als grundlegender Wert.
Juden sollten zur Erreichung einer tatsächlichen Verbesserung jetzt
Handwerker und Bauern werden: „In der That ist das Leben des geschickten
Handwerkers vielleicht der reinste Genuß, der sich in unserer bürgerlichen
Gesellschaft finden mag ... Die starke Arbeit macht ihn gesund, und die
Gleichförmigkeit derselben bringt eine gewisse stille Ruhe in seinen Geist.“20[_20] Als Mittel, die “verderbte
Gesinnung” der Juden zu überwinden, gilt Dohm die Arbeit, die schließlich auch
der Konstitution der Juden gut täte.
In gleicher Weise will Grellmann
Arbeit als entscheidendes Zwangsmittel eingesetzt wissen, um „Zigeuner“ zu
erziehen. Nennt Dohm allerdings noch die „Verdorbenheit der Juden“ als eine
notwendige Folge der drückenden Verfassung, in der sie sich befinden, so geht
Grellmann einen Schritt weiter und verlegt die Ursache für die desolate Lage,
in der sich die „Zigeuner“ befänden, in diese selbst. Und zwar legt Grellmann
eine Gegenüberstellung von Arbeit und Müßiggang an, die eine Grundfrage
abendländischer Zivilisation zu sein scheint: die Schaffung von Arbeit als
einer sozialen und kulturellen Kategorie, deren Durchsetzung Jahrhunderte
langer Anstrengungen bedurfte, und die heute den Wert des Menschen an seinem
Anteil an produktiver Arbeit misst. Für Grellmann scheinen Müßiggang und Faulheit
der Zigeuner die entscheidende Disposition dieser Gruppe zu sein : „Hier
entdeckt sich zugleich der Grund, warum Armuth und Dürftigkeit ein so gemeines
Loos dieser Menschen ist. Er liegt in
ihrer Faulheit, und übermäßigen Neigung zur Gemächlichkeit. Sucht man Menschen,
die im Schweiße ihres Angesichts ihr Brod essen, so wird man sie überall
leichter, als unter dem Volke der Zigeuner finden. Jede Arbeit ist ihr Feind, wenn sie mühsam ist, und viele
Anstrengung erfordert.“21[_21] . Grellmann vergisst auch
nicht, den Müßiggang selbst nochmals zu verurteilen, denn in der christlichen
Tradition ist Ruhe und Muße durchaus ein positiver Wert : “Aber diese an sich
liebenswürdige Zufriedenheit, ist bey dem Zigeuner so wenig, als bey dem
Irokesen, Tugend, und entspringt aus dem Übermaaße seines Leichtsinns.”22[_22]
Arbeit stellt für Grellmann
gleichermaßen gottgewollten Lebenszweck wie individuelle Daseinsberechtigung
dar. Eben dieses : Lebenszweck wie Daseinsberechtigung
werden von den Roma durch deren weiteres Existieren von Grund auf in Frage
gestellt. Damit bedeutet das Fortdauern der sozialen Existenz von Sinti/Roma
das Scheitern nicht nur der Aufklärung, sondern der Aufklärer selbst. Hier wird, in Verbindung mit jener bereits
genannten Koppelung von Emanzipation und der Forderung nach Aufhebung jeder
spezifischen ethnischen Existenz, die Drohung der Aufklärung spürbar: wer nicht
zum nützlichen Bürger erzogen werden kann, verliert jeden Anspruch.
Die Forderung nach freier
Arbeit bedeutete nichts weniger als die vollständige Auflösung der überkommenen
Wirtschafts- und Sozialordnung. Die
Trennung von produktiver und unproduktiver Arbeit revolutionierte die überkommenen
Werte: die feudalen Herrschaftsstände galten nun als ebenso unproduktiv wie
Bettler und Komödianten. Mit der Aufklärung geht das Lob der Arbeit
einher. Arbeit sollte nicht länger Qual
und Last sein, sondern zur Lust werden. Arbeit wird als Quelle allen wahren
Vergnügens gepriesen, als könne man ohne Arbeit gar nicht mehr leben, wenn man
durch Gewöhnung erst einmal das Vergnügen entdeckt hat. Für Karl Marx wurde
später Arbeit von der Notwendigkeit zum ersten Lebensbedürfnis in dem Moment,
in dem das Reich der Freiheit käme. Arbeit wurde zum Bildungsauftrag, in der
Schule sollten Kinder arbeiten lernen, hier sollte die Neigung zur Arbeit
kultiviert werden. Damit verbunden war die Forderung, daß niemand mehr unnützes
Mitglied der Gesellschaft sein dürfe. Es wurde Pflicht der Menschen, dem Staat
durch ihren Fleiß und ihre Arbeit nützlich zu werden. Umgekehrt war es Aufgabe des Staates, die ökonomische Vernunft
durchzusetzen, die keine Arbeitslosen oder Bettler dulden konnte.23[_23]
Arbeit war so ein Begriff,
in dem höchst unterschiedliche Fraktionen der Gesellschaft sich treffen
konnten, und zwar trotz und wegen des Wandels, den diese Gesellschaft in der
Durchsetzung eben der jeweils modernsten Form von Arbeit durchlief. Für die liberalen Kräfte waren Arbeit und
Freiheit zunächst unmittelbar verbunden; der Freiheit liberaler
Kapitalverwertung sollte aber der Staat bald schon Grenzen setzen. Schutz der Arbeit war Teil der Politik
Bismarcks. Der konservative Mittelstand konnte Arbeit für sich reklamieren und
forderte vom Staat einerseits den Schutz der Arbeiter wie der Arbeitslosen, und
andererseits die Verpflichtung zur Arbeit. Die Frühsozialisten begründeten ihre
Forderung nach Gleichheit und allgemeinem, gleichem Wohlstand mit der Sicherung
dieses Wohlstands durch die Pflicht zu gemeinschaftlicher Arbeit. Die
Sozialdemokraten in Deutschland schließlich wollten den Staat des Kapitals
ersetzen durch den Staat der Arbeit. Nicht die Macht in der Gesellschaft,
sondern die Beherrschung der Gesellschaft durch die Übernahme der staatlichen
Herrschaft galt es für die Sozialdemokraten zu erringen. In der Logik dieser Politik lag es, daß eine
Beteiligung an staatlicher Macht um so eher erreicht werden konnte, als den
Nicht-Arbeitenden, und hier stellvertretend den „Zigeunern“, die staatliche
Gewalt entgegengesetzt werden konnte.
Damit wird zugleich kundgetan, daß diese staatliche Gewalt von den
Sozialdemokraten mitgetragen werde.
Hier findet sich eine Begründung für die bemerkenswert engagierte
Beteiligung von Sozialdemokraten an der Durchsetzung von „Zigeunergesetzen“.
Mit der Durchsetzung eines
neuen Begriffs von Arbeit war stets die Durchsetzung einer spezifischen
Ordnungspolitik verbunden. Seit der Ankunft der Roma in Deutschland war die
Zahl der gegen Zigeuner gerichteten Verordnungen, Edikte bis hin zu
Detail-Reskripten unaufhaltsam angewachsen.
Oft wurden diese Edikte geradezu rituell zu bestimmten Anlässen, etwa
Reichstagen, wiederholt. Bis in das 21.
Jahrhundert hinein bestehen neue Erlasse regelmäßig darin, die Durchführung der
vorangegangenen Erlasse zu erinnern. Die Funktion solcher Erlasse scheint nicht
in erster Linie auf die Verfolgung der Roma zu zielen - obwohl es immer wieder
zu grausamen Verfolgungen kam, sondern auf die Darstellung der ordnenden Kraft des
Staates selbst. Hierbei darf nicht
vergessen werden, wie kompliziert das Rechtssystem jener Zeit war. Es existierten mehrere, sich überschneidende
Rechtssysteme nebeneinander, das einzige übergreifende war das Kirchenrecht,
daneben gab es das Recht des Grundherrn, des Lehnsherrn, schließlich des
Kaisers. Ungleichheit zwischen Freien und Leibeigenen, zwischen Adeligen und
Bauern war selbstverständlich. Gleichzeitig besaßen die Minderheiten der Juden
wie der Sinti/Roma ihre eigene Gerichtsbarkeit, die ihnen auch von der
Obrigkeit bestätigt wurde, und die sie erst im Zuge der Aufklärung verloren.
Die Frage nach einer Gleichstellung der Sinti/Roma stellte sich erst in dem
Moment, in dem der entstehende Nationalstaat gleiche Behandlung aller Bürger
forderte.
In Deutschland ging es
zunächst um die Macht des Kaisers: die Edikte der Reichstage gegen Zigeuner
bildeten erste Ansätze für die Durchsetzung eines reichseinheitlichen Gesetzes,
mit dem der Kaiser Zugriff auf Untertanen auch auf dem Boden seiner Lehnsherrn
hatte. Auch hier ging es möglicherweise weniger um die konkrete Durchsetzung
solcher Ansprüche, als vielmehr um deren erste Formulierung. Grundsätzlich aber
ging der souveräne Herrscher seit dem 16. Jahrhundert davon aus, daß er Kraft
seines von Gott gegebenen Amtes für die Konstruktion einer guten Ordnung allein
zuständig sei. Das Mittel zur
Durchsetzung dieser Ordnung war die Polizei - „Policey“ bedeutete nichts
anderes als „gute Ordnung“.
Erst die aufgeklärten
Reformer des 18. und 19. Jahrhunderts versuchten, die Gesetzgebung zu einem
tatsächlich auch durchsetzbaren Instrument staatlichen Handelns zu machen. War
zuvor geradezu das wirtschaftliche und politische Funktionieren der
Gesellschaft auf der Nicht-Beachtung solcher Gesetze gebaut, so ging es jetzt
darum, bestehende Gesetze vollständig anzuwenden, um eben so auf einer neuen
Stufe die Ordnung der Gesellschaft herzustellen.24[_24]
Es scheint also, als ob gleichzeitig
eine extreme Verfolgung von Roma stattfinden konnte und daneben sowohl die
Bevölkerung als auch die Obrigkeit durchaus mit Roma leben konnten. Zu fragen wäre, ob diese extremen
Verfolgungen von Roma, bei denen oftmals schwerste Strafen exekutiert wurden,
die selbst über die bestehenden Gesetze hinausgingen, schon frühzeitig die
Funktion des „Zigeuners“ als stellvertretendes Opfer definierten, um eine
Bevölkerung zu formieren, die selbst noch weitgehend undiszipliniert war.
Neben den Ressentiments, die
auf einer spezifischen Ebene von
individuellen Vorurteilsstrukturen angesiedelt ist, hat sich also schon
frühzeitig eine Form staatlichen Handelns herausgebildet, die gekennzeichnet
ist als Handeln von Obrigkeit, als staatliches Handeln im Kompetenzbereich von
Behörden. Bestand dieses staatliche Handeln zunächst im Erlassen von
Verordnungen, so hat sich ein wirkliches staatliches Handeln tatsächlich erst
mit der Aufklärung durchgesetzt. Jetzt galt es, nicht nur Edikte und
Verordnungen zu erlassen, sondern den Gesetzen uneingeschränkte Geltung zu
verschaffen. Alle Handlungen des Staates sollten auf Gesetzen beruhen, und
ebenso sollten die Gesetze uneingeschränkt angewendet werden. Voraussetzung
war, daß die Rechtssubjekte: die Bürger, geschaffen wurden. Hierzu mussten vor allen Dingen diejenigen,
die offenkundig aus den neuen Verhältnissen noch immer ausgeschlossen waren,
Juden und Sinti/Roma, zu eben solchen Bürgern werden, wie es die übrige
Bevölkerung auch war oder werden sollte. Als Instrument dieser Integration galt
den Aufklärern die Erziehung, genauer: die Erziehung zur Arbeit als der
Voraussetzung, „nützlicher Bürger“ zu sein.
In dem Maße, in dem mit der
Aufklärung die Forderung nach einer rationalen Begründung allen Handelns
verbunden war, mussten tradierte Vorurteile in jedenfalls akzeptable kognitive
Formen überführt werden. Der traditionelle Judenhass musste ersetzt werden
durch einen Antisemitismus, der sich rationaler Begründungsformen bediente, und
der gleichzeitig die Funktionen traditioneller Judenfeindschaft - Orientierung
und Selbstdefinition für die Mehrheit -
erfüllte. Das bedeutet selbstverständlich nicht, daß der moderne
Antisemitismus deshalb rational begründbar geworden wäre, sondern daß er sich
ein logisches System schuf, er sich zu einer Weltanschauung wandelte, die als
umfassendes Erklärungsmuster dienen konnte. Der moderne Antisemitismus, wie er
seit den 1870er Jahren entstanden war, intendierte nicht länger die
Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung der Juden, sondern deren
Verschwinden. In gleicher Weise zielte
auch die Politik gegenüber Sinti/Roma auf das Verschwinden der Zigeuner.
Verschwinden bedeutete noch
immer nicht die physische Ausrottung der Juden oder der Zigeuner. Die
„Besserung“ der Juden wie der Roma hatte auf deren vollständige Integration,
besser: Assimilation gezielt. Bis in
die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg bestimmte diese aufklärerische Position weite
Teile der Politik. In der „Zeitschrift
für Staats- und Gemeindeverwaltung im Großherzogtum Hessen“ erschienen 1901/02
mehrere Artikel unter dem Titel „Zur Beseitigung der Zigeunerplage“.25[_25] In der Tradition des klassischen deutschen Strafrechts stehend
wurde hier verlangt, zunächst die bestehenden Gesetze tatsächlich anzuwenden :
“Wir glauben, nachgewiesen zu haben, daß die Polizei genügend Mittel hat, den
Zigeuner unter das Gesetz zu beugen.”
Hier waren also ausschließlich die gesetzlichen, und das bedeutete
rationale Maßnahmen, vorstellbar. Eine
Tendenz zu rassistischer Ausgrenzung und Vernichtung kann hier nicht gezeigt
werden. Vielmehr wird die Jahrhunderte andauernde Geschichte der Vertreibung
und Verfolgung und deren Auswirkungen auf die Mentalität der Zigeuner festgestellt : “Ein Volk wird durch
Jahrhunderte auf Europa von Ort zu Ort gehetzt und den Tieren der Wildnis
gleich behandelt. Es werden Gesetze
geschmiedet, so grausam, daß selbst die Richter, die unter dem Banne der
Carolina criminalis stehen, sie zu streng finden und nicht durchführen. Denn jedes Strafgesetz setzt eine strafbare
Handlung voraus, daß aber die bloße Existenz eines Volkes eine strafbare
Handlung sei, war für diese alten Richter etwas neues.”26[_26]
Erst wenige Jahre zuvor war
in Preußen die Trennung von staatlicher Sicherheitspolizei und kommunaler
Wohlfahrtspolizei vorgenommen worden.
Seit 1870 war die Polizei der Konkurrenz neuer Wissenschaften
ausgesetzt: der Medizin, Psychologie, Sozialfürsorge. Sie stand unter hohem
Modernisierungsdruck.27[_27] Während einerseits noch die liberale, klassische Tradition der
Aufklärung wirksam war, formierte sich eine neue Form der Moderne. 1899, fast
gleichzeitig mit den Hessischen Überlegungen zur Integration der Sinti/Roma,
wurde in Bayern der “Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf
die Zigeuner” gegründet, die systematisch alle verfügbaren Daten über
Sinti/Roma sammelte und für das Deutsche Reich zentral verwaltete. Ein Novum,
denn bis dahin hatten die jeweiligen deutschen Länder und Kleinststaaten ihr
Polizeimonopol eifersüchtig bewahrt.
Erstmals wurde hier die totale Erfassung und Überwachung einer
Bevölkerungsgruppe geplant und durchgeführt. Der “Zigeunerzentrale” standen
modernste technische Hilfsmittel zur Verfügung. Telegraphendienst, Photographie, Fingerabdrucksysteme, Kennkarten
- die jeweils neuesten technischen Entwicklungen wurden gegen Sinti/Roma
erstmals umfassend eingesetzt, um eine vergleichsweise geringe Zahl von Menschen
einer dem Anspruch nach totalen Überwachung zu unterwerfen. Das Vokabular der
Technokraten unterschied sich nicht wesentlich von dem der liberalen Aufklärer:
beide sprachen von “Zigeunerplage”, die
es “endlich abzuschaffen” gelte.
Es wird deutlich, daß das
„Verschwinden“ der Minderheiten unterschiedliche Bedeutungsinhalte hatte, die
von der – qua Zwangserziehung zu bewerkstelligenden – Assimilation bis zur
pogromatischen Vertreibung reichen konnten.
Erst mit der modernen Verbindung von Rassenideen mit dem Darwinismus,
dem Auftauchen der modernen Rassenwissenschaften in ihren sozialdarwinistischen
Ausprägungen, konnte das Verschwinden der Minderheiten radikal gedacht werden
als eine quasi moralische Verpflichtung der Mehrheit zur physischen Bekämpfung
und Ermordung.
Ein Beispiel für einen ordnungspolitisch motivierten
Antiziganismus ist Wilhelm Leuschner, der 1929 als Innenminister des
Volksstaats Hessen dem Landtag ein „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“
vorlegte. Wilhelm Leuschner, der am 29. September 1944 als Widerstandskämpfer
gegen Hitler hingerichtet wurde, hatte als Repräsentant der verbotenen
Gewerkschaften im 3. Reich an exponierter Stelle den Widerstand organisiert und
war mehrfach in Konzentrationslager inhaftiert worden.
Wilhelm Leuschner begründete
das „Zigeunergesetz“ vor dem Landtag: Ziel des Gesetzes sei es, die
Zigeunerplage (als) dauernde Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(einer) einheitlichen Bekämpfung“ zuzuführen, da „trotz energischen Vorgehens
eine Ausrottung des Übels bisher nicht möglich war.“28[_28]
Gerade bei Wilhelm
Leuschner, nach dem heute in Hessen die höchste Verdienst-Medaille des Landes
benannt ist, wird die integrative Kraft des staatsbürgerlichen Erziehungsmittels
„Zigeuner“ deutlich: die Ordnungspolitik, die sich des „Zigeuners“ regelmäßig
zu bemächtigen wie zu versichern suchte, war nicht primär auf die Sinti/Roma
gerichtet, sondern auf die Angehörigen der Mehrheit, denen am Beispiel der
„Zigeuner“ vor Augen geführt wurde, was ihnen zu geschehen droht, wenn sie sich
nicht den Zwängen der modernen Gesellschaft unterwerfen wollten. Die
integrative Kraft des Bildes vom „Zigeuner“ beweist sich darin, daß dieses Bild
zum Bindeglied zwischen politischen Feinden, nämlich den Sozialdemokraten und
den konservativen und reaktionären Kräften der Weimarer Republik gemacht
wurde. Diese Funktion, als Bindeglied divergierender Kräfte zu agieren, machte
die Figur des „Zigeuners“ unentbehrlich im Repertoire staatlicher
Ordnungspolitik.
Die Figur des “Zigeuners”
bekommt ihre Funktion zugeschrieben im Rahmen jener Mechanismen, die unter dem
Begriff der Sozialdisziplinierung zusammengefaßt sind. Wiederum am Beispiel des
Arbeitsbegriffs kann gezeigt werden, wie im Nationalsozialismus Minderheiten
qua Rasse ausgegrenzt wurden.
Ausschließlich die Zugehörigkeit zu einer gegebenen Rasse bestimmte die
Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft.
Entsprechend neu wurde der Begriff der Arbeit definiert, indem er in dem
rassistischen Zusammenhang nationalsozialistischer Politik verankert
wurde. Hitler selbst hat seinen
Antisemitismus mit dem Arbeitsbegriff begründet. Während Arbeit auf arischer
Seite aus ideellen Gründen betrieben werde, so sei Arbeit auf jüdischer Seite
ausschließlich Egoismus, entsprechend sei jene “Kulturschöpfung,” diese aber
“Parasitentum”. “Ariertum bedeutet
sittliche Auffassung der Arbeit und dadurch ... Sozialismus, Gemeinsinn,
Gemeinnutz vor Eigennutz – Judentum bedeutet egoistische Auffassung der Arbeit
und dadurch Mammonismus und Materialismus, das konträre Gegenteil des
Sozialismus.”29[_29] Entsprechend der Entwicklung und Radikalisierung der
nationalsozialistischen Verfolgungspolitik wurden hier Juden ebenso wie Sinti
und Roma nicht länger als Individuen, sondern als Gruppe, als gesamte
Minderheit ausgegrenzt. Diese
Entwicklung, die die Angehörigen von Juden, Sinti und Roma allein aufgrund
ihrer ethnischen Zugehörigkeit zuerst ausgrenzte und entrechtete, um sie dann
zu deportieren und zu vernichten, diese Entwicklung nachzuzeichnen und zu
verstehen - dies zumindest zu versuchen - ist Aufgabe einer
Antiziganismusforschung.
Antiziganismus darf dabei
nicht zuallererst als Begründung für bestehende Gewaltverhältnisse verstanden werden.
Deren Ursachen liegen jenseits sowohl der Sinti/Roma wie des von der Mehrheit
geschaffenen Bildes vom „Zigeuner“. Antiziganismusforschung darf nicht die
bestehenden Vorurteilsstrukturen als primäre Ursache für die Verfolgungen von
Sinti/Roma begreifen, wenn sie nicht die Irrationalität dieser Ressentiments
nachträglich rationalisieren will. Das heißt auch, daß eine historische
Kontinuität antiziganistischer Stereotype nicht ohne weiteres unterstellt
werden kann, wie dies etwa bei Wippermann geschieht:„Die Sinti und Roma sind
nicht nur gewissen ‘Ressentiments’ ausgesetzt, sie waren und sind mit einer
extrem feindlichen und extrem verbreiteten negativen Einstellung der
Mehrheitsgesellschaft konfrontiert. Sie waren fast immer ‘Opfer’ und können es
jederzeit wieder sein.“30[_30]
Wippermann setzt in seiner
Analyse einen seit Jahrhunderten wirksamen eliminatorischen Hass auf Sinti und
Roma voraus. Damit versucht er, die
unterschiedlichen historischen Verfolgungen zu einem Phänomen
zusammenzuzwingen. Antiziganismus wird hier zur Ursache von Gewaltverhältnissen
zwischen Mehrheit und Minderheit gemacht, und gleichzeitig wird dieser Ursache
eine raumzeitliche Kontinuität zugeschrieben. Die intendierte Vernichtung der
Sinti und Roma durch den deutschen Faschismus wird so zum letzten Beweis eines
seit sechshundert Jahren wirksamen Antiziganismus.
Es
leuchtet unmittelbar ein, daß der Antiziganismus eine dem Antisemitismus
analoge Struktur besitzt, der eine für die Mehrheitsgesellschaft wichtige
Funktion hat. Dennoch bleibt ein Unbehagen bestehen. Dem Verdienst des Begriffs
Antiziganismus, nämlich die Vorurteilsstruktur, die vielfältigen Stereotype
gegen „Zigeuner“ auf einen Begriff gebracht zu haben, steht gegenüber, daß hier
eine historische Konstante, eben der Antiziganismus, als Reaktion auf eben
diesen Rassismus eingeführt wird, also stets auf dem von den Antiziganisten
bereiteten Feld agiert und argumentiert wird.
Möglicherweise sind ja die mentalen Folgen der Jahrhunderte langen Verfolgungen
und des NS-Völkermordes gravierender und vor allen Dingen konsensstiftender als
die Ursachen und Einstellungen, die zu der Verfolgung führten. Wenn man davon
ausgehen muss, daß die normativen Grundlagen der Verfolgung von Sinti/Roma nie
existierten - mit anderen Worten: Sinti/Roma hatten und haben mit dem Bild des
Zigeuners, das die Verfolgungen legitimieren sollte, nichts zu tun - dann muss
dieses Fehlen einer normativen Grundlage kompensiert werden durch die
Konstruktion des Bildes einer Minderheit, die den Bedürfnissen der Mehrheit
entspricht.
Es sind
die Institutionen der Mehrheit, die das Bild vom Zigeuner definieren, und
gleichzeitig sind es die Angehörigen der Mehrheit, denen dieses Bild als Menetekel
vorgehalten wird: als Warnung für jene, die aus welchen Gründen auch immer aus
der bestehenden Ordnung, schließlich der Volksgemeinschaft herausfallen, sei es
durch Arbeitslosigkeit, sei es durch Proletarisierung. Die Verfolgung der
Sinti/Roma also, nicht zu rechtfertigen durch das Verhalten der Minderheit,
muss erklärt werden, und sie wird erklärt durch sich selbst. Die Geschichte der Verfolgung wird zum Beleg
für die fortgesetzte Verfolgung - wenn schon immer Sinti/Roma Objekte
staatlicher Maßnahmen waren, dann muss es einen tiefen Grund dafür geben. Die
Ausgrenzung und Verfolgung begründen die Ausgrenzung und Verfolgung.
Wenn am Beispiel der
historischen Verfolgungen der Sinti/Roma gezeigt werden kann, daß die
rassistische Erklärung quasi als Resultat der Verfolgungen auftaucht, dann wäre
zu zeigen, ob und wann dieser Rassismus als Ursache der Verfolgung in
Erscheinung tritt. Solange diese Frage nicht geklärt ist, betritt der
antirassistische Antiziganismusforscher nur die Pfade der Antiziganisten,
übernimmt er die Erklärungsmuster, die der Rassismus anbietet.
Damit findet sich der
Antiziganismusforscher, eingeführt als Teil historischer
Antirassismusforschung, unversehens in einer paradoxen Situation, in der sich
der moralisch-intellektuelle Antirassist seit jeher befindet: die jeweils
diskriminierten Gruppen, gegen die sich Rassismus richtet, entwickeln -
unterstützt darin von intellektuellen Antirassisten - eine Minderheitenpolitik,
die sich um eine ethnische Identität formiert - und gleichzeitig ist diese
ethnische Identität theoretisch nicht positiv zu beschreiben, eben weil die
Antworten, die bislang auf die Frage der ethnischen Differenz gegeben wurden,
den Weg zur Vernichtung der Minderheiten bereiteten. Der Ausweg aus dieser
paradoxen Situation bleibt solange nur Kümmerform von Gesellschaftskritik31[_31] , solange die
antirassistische Ideologie nur als politisch und moralisch korrekt auftritt,
aber ohne Analyse der als unveränderbar akzeptierten Gesellschaftsform
auszukommen meint.
Antiziganismusforschung muß
also zum einen Antiziganismus verstehen als ein Konstrukt, das hypothetisch
soziale Ereignisse – meist negativer Natur – der Minderheitengruppe der Roma
zuweist und eine Folie bildet, die die Verfolgungen eben dieser Minderheit
rechtfertigt. Der Antiziganismus stellt
dabei ein Kausalverhältnis her zwischen der Wahrnehmung beziehungsweise
Beurteilung von sozialen Ereignissen und deren vermeintlicher Ursache – den „Zigeunern“. Dieses Kausalverhältnis ist derart stabil,
daß es weder geändert noch durch etwaige Überprüfungen außer Kraft gesetzt
werden kann, und es hat den kaum zu überbietenden Vorteil, daß es einen
gleichermaßen geschlossenen wie anpassungsfähigen Rahmen liefert für das
Verstehen jedweder Ereignisse und Phänomene. Eine solcherart vorgenommene
Erklärung sozialer Ereignisse, die Realität langfristig strukturiert, lässt
Fremdbilder und Vorurteile entstehen, die äußerst resistent sind. Zum andern jedoch darf das immergleiche
Auftreten der Bilder vom „Zigeuner“ und die Resistenz der dazugehörigen
Vorurteile nicht dazu verführen, deren Funktion und deren Funktionswandel zu
unterschätzen. Das Bild vom „Zigeuner“
hatte im Feudalismus eine andere Funktion als in der Weimarer Republik, und
dort eine andere als in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Bayerische
Zigeunergesetz aus dem Jahr 1926 wird oft angeführt als Beispiel für die
Verschärfung und Radikalisierung der Politik des Kaiserreichs. Sinti/Roma konnten aufgrund dieses Gesetzes
ohne weiteres in Arbeitsanstalten eingewiesen werden oder zu Gefängnisstrafen
verurteilt werden. Nur: in den Archiven Bayerns findet sich - bislang zumindest
- kein einziger Fall, der zu einer Verurteilung von Sinti/Roma aufgrund dieses
Gesetzes geführt hätte. Die Einweisung in Arbeitsanstalten war zudem aufgrund
der bestehenden Gesetze bereits möglich. Das mit erheblichem Aufwand also über
Jahre hinweg verfolgte Vorhaben eines Zigeunergesetzes blieb, nachdem es
endlich erreicht war, praktisch zunächst ohne Folgen. Entscheidend neu bei diesem Gesetz war die Einführung einer neuen
Kategorie, der der Rasse, in der Gesetzgebung der deutschen Länder. In der
Ministerial-Entschließung zur Ausführung des Gesetzes wird festgestellt : “Der
Begriff ‘Zigeuner’ ist allgemein bekannt und bedarf keiner näheren Erläuterung.
Die Rassenkunde gibt darüber Aufschluss, wer als Zigeuner anzusehen ist.”32[_32] Dies lediglich als Ausdruck eines rassistischen Antiziganismus zu
deuten, der aufs Dritte Reich verweise, greift zu kurz. Bei der Durchsetzung
der Zigeunergesetze in Deutschland ging es gerade nicht darum, irgendeinem
Antiziganismus zum legalen Durchbruch zu verhelfen. Es ging nicht primär darum, ein imaginäres “Zigeunerunwesen” zu
bekämpfen. Es ging vielmehr darum,
einen Wechsel in der Funktion der Polizei durchzusetzen. Nicht mehr Straftäter, also eine Straftat
vorausgesetzt, sollten verfolgt werden können, sondern unabhängig davon sollte
die Polizei zugleich präventiv agieren können. “Nicht mehr die Verfolgung
begangener Straftaten, sondern die planmäßige Bekämpfung des Verbrechertums
ohne Beziehung zu einer bestimmten Straftat ist das hauptsächliche
Arbeitsgebiet der Polizei.”33[_33]
Eine Funktionsanalyse der Gesetze
gegen Sinti/Roma in der Weimarer Republik muss gerade diese Transformation in
der gesamten Rechtsentwicklung zum Ausgangspunkt machen. In Deutschland war die
Modernisierung der Polizei seit jeher am Beispiel der Sinti/Roma eingeführt
worden. So die zentrale und reichsweite Erfassung seit 1899, die Einführung von
Kennkarten als Vorläufer des erst im 3. Reich eingeführten Personalausweises,
so die Registrierung aller Fingerabdrücke von Sinti/Roma ohne Verbindung mit
einer Straftat. Diese Modernisierung, die zunächst auf alle technischen
Hilfsmittel sowie auf die Überwindung der Ländergrenzen innerhalb des Deutschen
Reiches zielte, war jedoch prinzipiell beschränkt durch die Deutsche
Verfassung. Solange die föderalistische Struktur bestand, war die Zentralisierung
von Daten schwierig. Am Beispiel der totalen Erfassung der Sinti/Roma war
dieses förderale Hemmnis erstmals
überwunden worden. Verfassung und Strafrecht garantierten in der Weimarer
Republik die Unschuldsvermutung für jeden Beschuldigten. Mit der Einführung der
Kategorie „Rasse“ im Bayerischen Zigeunergesetz, die danach in anderen
Landesgesetzen übernommen wurde, war erstmals die Möglichkeit gegeben,
Beschuldigte allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ohne Verbindung
zu einer konkreten Straftat zu verfolgen und in Gefängnisse einzuweisen.
Solange die Weimarer
Republik bestand und ihre verfassungsgemäßen Mindestgarantien beachtet wurden,
waren Sinti/Roma Opfer von Diskriminierung und Ausgrenzung, ihre Existenz aber
war nicht in Frage gestellt. Mit dem Beginn des Dritten Reiches jedoch änderten
sich die Rahmenbedingungen erneut, und zwar auf eine grundsätzliche und
radikale Weise. Fand in der Weimarer Republik mit dem Bayerischen
Zigeunergesetz gewissermaßen der Paradigmenwechsel zu einer
rassenwissenschaftlichen Form der Gesetzgebung statt, so wurde im Dritten Reich
die Rassenkunde unmittelbar angewandte Praxis.
Indem der Staat qua Gesetz die Rassenkunde, genauer: die Rassenhygiene
zu derjenigen Institution machte, die die Objekte der staatlichen
Aufmerksamkeit bestimmte, fand jener Wechsel statt, durch den die tradierte
Ausgrenzung total wurde in dem Moment, in dem das staatliche Handeln mit dem
Rassengedanken verknüpft wurde. In dem
Moment, in dem der Rassengedanke zur Grundlage des Staates gemacht wurde, war
die Existenz der Sinti/Roma grundsätzlich in Frage gestellt.
Eine
genaue Betrachtung des Zusammenspiels von Rassenwissenschaften und
nationalsozialistischen Institutionen kann am Beispiel der Verfolgung und
Vernichtung der Sinti/Roma womöglich zeigen, wie und warum diese Minderheit,
die in der politischen Vision des Nationalsozialismus keine Rolle spielte, ins
Zentrum der Vernichtungspolitik geriet. Dabei werden den Humanwissenschaften
die Zielvorgaben zugeschrieben werden müssen, die von der
nationalsozialistischen Politik gleichermaßen erwartet wie eingelöst wurden.
Die Rassenhygienische Forschungsstelle beim Reichsgesundheitsamt, die eine
entscheidende Rolle bei der Vorbereitung und Legitimierung wie bei der Planung
und Durchführung der Verfolgung und Vernichtung von Sinti/Roma innehatte,
beriet auf der Grundlage ihrer rassenhygienischen Theorien die Gesetzgebung des
Dritten Reiches ebenso wie dessen Verwaltung. Obwohl das Bild vom „Zigeuner“,
das „Zigeuner“-Ressentiment, gleich blieb, hatte sich der Kontext radikal
verändert.
Diese Änderung des
Kontextes, der den Funktionswandel des „Zigeuner“-Ressentiments jeweils
bestimmt, zu rekonstruieren, wird eine der Aufgaben einer
Antiziganismusforschung sein. Hierbei wird der Vergleich mit dem Antisemitismus
eine wesentliche Rolle spielen müssen, weniger in den offensichtlichen
Übereinstimmungen, als vielmehr auch in den Unterschieden. Gefragt werden muß,
warum zwei verschiedene Minderheiten gleichen Mechanismen der Ausgrenzung und Vernichtung
anheimfielen. So sehr der
Antisemitismus seit der Aufklärung in der deutschen Gesellschaft und seit dem
Kaiserreich nicht mehr in der Rechtsordnung des Staates verankert war, so wenig
läßt sich ein gesellschaftlicher Antiziganismus zeigen - vielmehr aber ein
Antiziganismus, der unmittelbar in den Institutionen des Staates verankert
war. Sinti/Roma hatten kaum jemals
eigene Forderungen auf Emanzipation gestellt, ebenso wenig wie der deutsche
Staat eine solche Emanzipation jemals ernsthaft betrieben hätte. Damit ergab sich auch keine Gegenreaktion im
Form eines gesellschaftlich organisierten, modernen Antiziganismus.
Allerdings konnten am
Beispiel der „Zigeuner“ unterschiedliche Kräfte selbstverständlich
zusammenfinden, selbst Kräfte, die gemessen am Antisemitismus zwei
gegensätzlichen Lagern zuzugehören schienen.34[_34] Während hier Emanzipation
und Antisemitismus als zwei Begriffe symbolisch für zwei politische Lager einander
gegenüber stehen, ist am Beispiel der “Zigeuner” erkennbar, daß beide: liberale
Aufklärer wie konservative Anti-Modernisten, das “Zigeuner”-Ressentiment
nutzten als Brücke zwischen diesen Lagern. Der Forderung nach Ausgrenzung, nach
Vertreibung der “Zigeuner” konnte sich jede gesellschaftliche Gruppe
anschließen, gerade auch jene, die sonst der Emanzipation verbunden waren.
Gerade die Ächtung des Antisemitismus in fortschrittlichen und liberalen
Kreisen konnte unterlaufen werden durch einen Antiziganismus, der gleichermaßen
wissenschaftlich als Rassenkunde wie sozialhygienisch als Antwort auf die
“soziale Frage” vermittelt war.
Während der Antisemitismus
als Weltanschauung schließlich eine Massenbasis für den Nationalsozialismus schuf,
während über den Judenhass stets aufs Neue die Massenloyalität zum Führer
erneuert wurde, kann der Antiziganismus als unmittelbar praktisches Instrument
der Integration divergierender Kräfte innerhalb der Volksgemeinschaft
verstanden werden, als praktisches Instrument auch in dem direkten Sinn, daß
der Antiziganismus immer wieder Maßnahmen dem nationalsozialistischen
Herrschaftsapparat empfahl und legitimierte.
Der Antisemitismus lieferte das simple, übergreifende Erklärungsmodell,
daß die Juden schuld seien; der Antiziganismus bildete gleichzeitig die Facette
der sozialen Ausgrenzung aufgrund rassistischer Kriterien ab.
Die
kaum sichtbare gesellschaftliche Organisation des Antiziganismus bedeutet
nicht, daß er deshalb weniger wirksam gewesen ist. Vielmehr scheint die
Selbstverständlichkeit, mit der „Zigeuner“-Ressentiments von Staats wegen immer
wieder neu belebt werden konnten, ohne je einer Begründung zu bedürfen, ein
Beleg für die schichtenübergreifende Effizienz des Antiziganismus zu sein. Die
Verwissenschaftlichung des Antiziganismus schließlich lieferte dem
Modernisierungsprozeß des Staates wie der Gesellschaft die radikalisierenden
Argumente, die schließlich die soziale Frage als Rassenfrage mit der
Auslöschung aller nicht zur Volksgemeinschaft gehörenden Menschen beantworten
sollte.
[_1]Mayer, Hans: Außenseiter, Frankfurt am Main 1977, S. 11.
[_2]Am Rande werden natürlich auch hier Zigeuner genannt
: als Carmen etwa, die „Zigeunerin, also die Recht- und Sittenlose, die nicht
dazugehören kann“, als Vorwegnahme spezifischer Frauenfiguren, ebenda, S. 132.
[_3]Immerhin bei so unterschiedlichen Autoren wie
Breger, Claudia: Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann - Überlegungen zur
Entstehung und Funktion rassistischer Deutungsmuster im Diskurs der
Aufklärung. In : Barbara
Danckwortt/Thorsten Querg/ Claudia Schöningh (Hg) : Historische
Rassismusforschung. Ideologien - Täter - Opfer, Berlin 1995, oder Willems,
Wim: In Search of the True Gypsy. From Enlightenment to Final Solution, London
1996.
[_4]Vgl. : Kosovo.
Unter den Augen der KFOR : Massenvertreibung der Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter. Gesellschaft für bedrohte Völker (Hg.), 7. Auflage, Göttingen
2001; Das Pogrom. 650 Jahre Roma-Kultur im Kosovo und ihre Vernichtung, Rom
e.V. (Hg.), Köln 2000.
[_5]Naimark, Norman M. : Das Problem der ethnischen Säuberung im modernen Europa, in: Zeitschrift für Ostmitteleuropaforschung, 48. Jg. 1999, S. 319.
[_6]Grellmann, Heinrich Moritz: Historischer Versuch über die Zigeuner betreffend die Lebensart und Verfassung. Sitten und Schicksale dieses Volkes seit seiner Erscheinung in Europa und dessen Ursprung. Zweite, viel veränderte und vermehrte Auflage. Göttingen 1787. Nach dieser Ausgabe wird hier zitiert. Die erste Auflage erschien 1783.
[_7]Zimmermann, Michael: Die nationalsozialistische ‘Lösung der Zigeunerfrage’, in: Herbert, Ulrich (Hg.) : Nationalsozialistische Vernichtungspolitik 1939-1945. Neue Forschungen und Kontroversen. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1998, S. 235 – 262
[_8]Wippermann, Wolfgang: ‘Wie die Zigeuner’.
Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin 1997, S. 101.
[_9]Dohm, Christian Wilhelm: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden, Berlin und Stettin 1781, S. 3.
[_10]Grellmann : a.a.O., S. 183.
[_11]Dohm:
a.a.O., S. 34.
[_12]Ebenda, S. 87
[_13]Ebenda, S. 88
[_14]Grellmann: a.a.O. S. 15
[_15]Ebenda
[_16]Ebenda, S. 182
[_17]Ebenda, S. 185
[_18]A. J. Storfer : Wörter und ihre Schicksale, Berlin und Zürich 1935, Stichwort “Arbeit”, S. 30.
[_19]Conze, Werner: Arbeit. In: Geschichtliche
Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur
politisch-sozialen Sprache in Deutschland.
Herausgegeben von Otto Brunner, Werner Conze, Reinhard Kosseleck, Band 1
A-D, Stuttgart 1972, S. 164.
[_20]Dohm :
a.a.O.
[_21]Grellmann : a.a.O., S. 80ff.
[_22]Ebenda, S. 162
[_23]Vgl. hierzu Conze, Werner : Arbeit, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Herausgegeben von Otto Brunner, Werner Conze, Reinhard Kosseleck. Band 1, Stuttgart 1972, S. 154-215.
[_24]Vgl. hierzu Schlumbohn, Jürgen: Gesetze, die nicht durchgeführt wurden - ein Strukturmerkmal des frühneuzeitlichen Staates? In: Geschichte und Gesellschaft. Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft, 23. Jg Heft 4, Göttingen 1997.
[_25]Welcker, Adolf : Zur Beseitigung der Zigeunerplage,, in: Zeitschrift für Staats- und Gemeinde-Verwaltung im Großherzogtum Hessen. 26. Jg. Nr. 18, 25. Dezember 1901 und 15. Januar 1902, Mainz.
[_26]Welcker, Adolf: Die Zigeunerplage. In: Beilage zu Nr. 60 der Darmstädter Zeitung vom 5. Februar 1902.
[_27]Vor allen Dingen, um dem “inneren Reichsfeind”, der Sozialdemokratie, entgegentreten zu können.
[_28]Verhandlungen des Landtags des Volksstaates Hessen im Jahre 1927/31. Vierter Landtag. Landtagsamt Drucksachen Nr. 1-998, Darmstadt 1931, Drucksachen Nr. 274 und 452.
[_29]Hitler, Adolf : Warum wir Antisemiten sind, in : Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 16 (1968), S. 400ff.
[_30]Wippermann : a.a.O., S. 12.
[_31]Clausen, Detlev: Was heißt Rassismus, Darmstadt 1994, S. 15.
[_32]Ministerialentschließung zur Ausführung des Zigeuner-
und Arbeitsscheuengesetzes in Bayern vom 16. Juli 1926. In : Höhne, Werner K.: Die Vereinbarkeit der
deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem Reichsrecht, insbesondere
der ichsverfassung. Diss. Jur.,
Heidelberg 1930, S. 126. In Höhnes
Arbeit ist eine Sammlung der damaligen Gesetze und Verordnungen im Anhang
enthalten.
[_33]Reich, Hermann : Das bayerische Zigeuner- und
Arbeitsscheuengesetz, in : Juristische Rundschau 2, 1926, S. 834f.
[_34]Vgl. Volkov, Schulamit : Jüdisches Leben und Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert : 10 Essays, München 1990.